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Seit 2008 sind die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft in Hessen und Rheinland-Pfalz mit den Sparten Strom und Fernwärme, Erdgas, Wasser und Abwasser in einem gemeinsamen Verband organisiert. Der 
Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e. V. - LDEW - mit Sitz in Mainz vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und der Öffenlichkeit auf Landesebene.

Er arbeitet mit dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin zusammen. Dabei versteht er sich als Bindeglied insbesondere auch zu kleineren und mittleren Unternehmen. Im LDEW sind 271 Mitgliedsunternehmen vertreten, in Hessen 141, in Rheinland-Pfalz 130 Unternehmen.mehr »

 
 

Regulierung der Strom- und Gasnetze

Zur Förderung von Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten sieht der Gesetzgeber neben materiell-rechtlichen Zugangsvoraussetzungen zu den Netzen, Vorgaben zu den Entgelten und Entflechtungsvorschriften auch die Regulierung durch Bundes- und Landesbehörden vor. Diese Aufgabe nimmt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) sowie die Landesregulierungsbehörden nach Maßgabe des § 54 Abs. 1, Abs. 2 EnWG wahr.

Die Bundesnetzagentur ist zuständig, soweit Energieversorgungsunternehmen betroffen sind, an deren Elektrizitäts- oder Gasverteilernetz jeweils 100.000 Kunden oder mehr unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind. Soweit jeweils weniger als 100.000 Kunden entsprechend angeschlossen sind und das Elektrizitäts- oder Gasverteilernetz nicht über das Gebiet eines Landes hinausreicht, ist dagegen die jeweilige Landesregulierungsbehörde zuständig.

In Hessen ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und in Rheinland-Pfalz das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung als Landesregulierungsbehörde zuständig.

www.bundesnetzagentur.de

www.landesregulierungsbehoerde.hessen.de

www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Landesregulierungsbehoerde-Energie/

Der Landesregulierungsbehörde obliegt dabei 

  • die Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang,
  • die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung,
  • die Überwachung der Vorschriften zur Systemverantwortung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, der Vorschriften zum Netzanschluss sowie die Überwachung technischer Vorschriften,
  • die Missbrauchsaufsicht über die Betreiber von Energieversorgungsnetzen,
  • die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen eines Objektnetzes.

In einem allgemeinen Aufsichtsverfahren sieht das EnWG vor, dass die Regulierungsbehörde Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen verpflichten kann, ein Verhalten abzustellen, das den Bestimmungen des EnWG sowie den auf Grund des EnWG ergangenen Rechtsvorschriften entgegensteht. Ebenso kann die Regulierungsbehörde Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen anordnen, soweit ein Unternehmen oder eine Vereinigung von Unternehmen ihren Verpflichtungen nach dem EnWG oder den auf Grund des EnWG ergangenen Rechtsvorschriften nicht nachkommt.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Ralph Bitterer
Fachgebietsleiter
Telefon: 06131 62769-16
Dr.-Ing. Klaus Werth
Geschäftsführer
Telefon: 06131 62769-25