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Seit 2008 sind die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft in Hessen und Rheinland-Pfalz mit den Sparten Strom und Fernwärme, Erdgas, Wasser und Abwasser in einem gemeinsamen Verband organisiert. Der 
Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e. V. - LDEW - mit Sitz in Mainz vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und der Öffenlichkeit auf Landesebene.

Er arbeitet mit dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin zusammen. Dabei versteht er sich als Bindeglied insbesondere auch zu kleineren und mittleren Unternehmen. Im LDEW sind 271 Mitgliedsunternehmen vertreten, in Hessen 141, in Rheinland-Pfalz 130 Unternehmen.mehr »

 
 

Fernwärme

Unter dem Begriff der Fernwärme wird die Wärmelieferung, ausgehend von Heizkraftwerken, an Stadtteile oder ganze Städte zum Betrieb von Heizungen oder der Versorgung mit Warmwasser verstanden. Die im Heizkraftwerk produzierte Wärme wird über ein gut gedämmtes Leitungssystem mittels Wasser oder Dampf zu den versorgten Bereichen geleitet.Bei dieser Art der zentralen Energieerzeugung wird in besonders umweltschonender Weise der eingesetzte Brennstoff sehr effizient verwertet. Mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) entsteht dabei sowohl Strom als auch Wärme.

EnEV und EEWärmeG

Die Zahl der fernwärmeversorgten Haushalte lag bereits im Jahr 2008 bei 4,8 Millionen. Im Anschluss hieran traten im Jahre 2009 zum Schutz der Umwelt zwei rechtliche Vorschriften in Kraft, die für die Planung und Durchführung von Bauvorhaben von enormer Bedeutung waren und dabei die Versorgung mittels Fernwärme attraktiver werden ließen. Dies waren zum einen die Energieeinsparverordnung (EnEV) und zum anderen das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Die EnEV normiert strengere energetische Anforderungen für Neubauten, wobei die Einhaltung eines bestimmten Primärenergiebedarfs nachgewiesen werden muss. Hier wirkt sich der niedrige Primärenergiefaktor einer KWK-Anlage positiv auf den Primärenergiebedarf aus. Das EEWärmeG erfasst dagegen die Versorgung mittels Fernwärme als eine Art der zulässigen Ersatzmaßnahme zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs mittels erneuerbarer Energien, die grundsätzlich verpflichtend anteilig genutzt werden müssen.

Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmespeicher

Ebenso bieten KWK- und Fernwärmesysteme große Potentiale, um die fluktuierende Einspeisung der erneuerbaren Energien auszugleichen. Die konventionelle KWK kann beispielsweise durch die Installation von Wärmespeichern leistungsfähiger gemacht werden, um auf die Einspeisung reagieren zu können. Dabei wirken die Wärmespeicher auch im Sinne einer Entkopplung der Strom- und der Wärmebereitstellung. So können Fernwärmesysteme den überschüssigen Strom aus Wind- und Photovoltaik-Einspeisung zur Wärmebereitstellung aufnehmen.

Es zeigt sich auch anhand der aktuellen Energiekonzepte der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz, dass die Landesregierungen die Erzeugung von Wärme mittels KWK-Anlagen als umweltschonende Energieerzeugung erkennen und in ihre Konzeption integrieren. Der LDEW fungiert hierbei als Mittler zwischen seinen Mitgliedsunternehmen und der Politik, um die ehrgeizigen Ziel der „Energiewende“ verwirklichen zu können.