Am 25. Oktober 2011 wurde die Schlichtungsstelle Energie nach dem EnWG 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Sie wird gemeinsam getragen von den Verbänden der Energiewirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Sofern ein Verbraucher eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragt, ist das Unternehmen verpflichtet am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass zuvor die Beschwerde des Verbrauchers im Unternehmen abschlägig beschieden wurde. Die Kosten des Verfahrens, sind von den Unternehmen zu tragen.
Im zweiten Teil der LDEW-Veranstaltung werden die neuen gesetzlichen Mindestanforderungen an Verbrauchsabrechnungen nach der EnWG-Novelle praxisorientiert dargestellt. Neben den Neuregelungen wird die Veranstaltung einen umfassenden Überblick über sämtliche Rechtsanforderungen an eine wirksame Strom- und Gasabrechnung bieten.
Zielgruppe: Führungs- und Fachkräfte, die für Beschwerdemanagement, Kundencenter, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Controlling, Abrechnung, Vertrieb und Rechtsfragen verantwortlich sind.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Programm.
Wir freuen uns, Sie in Mainz begrüßen zu dürfen. Anmeldung.
Vorträge
Schlichtungsstelle Energie:
Handlungsbedarf für EVU
RAin Annett Heublein, BDEW Berlin
Rechtliche Anforderungen an die Rechnungslegung
RA Carsten Wesche, BDEW Berlin