Abwasser

Gesetzliche Grundlagen

Abwasser im Sinne des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG) sind das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) (siehe auch DIN4045). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Kommunen abwasserbeseitigungspflichtig. Das umfasst das Sammeln, Behandeln, Ableiten und Versickern von Abwasser, sowie die Stabilisation und Entwässerung von Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung.

Die Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung (AbwV)) bestimmt die Anforderungen, die bei der Erteilung einer Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer aus den in den Anhängen bestimmten Herkunftsbereichen des Abwassers einzuhalten sind.

 

Abwasserfragen im LDEW

Die Wasserwirtschaft im BDEW und LDEW beschäftigt sich mit Fragen des Trinkwassers und des Abwassers. In den letzten 10 Jahren hat sich dabei der Bereich des Abwassers wesentlich verändert, seit eine Vielzahl von Unternehmen Dienstleistungen aus dem Abwasserbereich übernommen haben.

Der BDEW trägt dieser Tatsache Rechnung durch die Arbeit des Fachausschusses Abwasserpolitik, der innerhalb des Bundesverbandes tätig ist. Der LDEW unterstützt die Arbeit des Bundesverbandes durch den Abwasserbeirat Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Dessen Aufgabe ist insbesondere die länderspezifische Begleitung der Aktivitäten der im Abwasserbereich tätigen Unternehmen.

Der Beirat ist eine Plattform für Information, Diskussion und Erfahrungsaustausch zu Abwasserthemen. Schwerpunkte der Arbeit sind betriebswirtschaftliche und technische Fragestellungen. Die Landesgeschäftsstelle ist dabei auch Ansprechpartner für die Politik. Hierzu gehören Stellungnahmen zu beabsichtigten Novellierungen von Gesetzen und Verordnungen, ebenso wie fachliche Informationen für die politischen Entscheidungsträger und die Verwaltung.

Der LDEW unterstützt zudem seine Mitglieder in wirtschaftlichen und technischen Fragestellungen.

ANSPRECHPARTNER
Dipl.-Wirtschaftsjurist Sebastian Exner
Stellv. Geschäftsführer
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