Die Bundesregierung hat am 3. August 2016 die geänderte Anreizregulierungsverordnung beschlossen.
Kernstück des Referentenentwurfs ist die Einführung eines jährlichen Kapitalkostenabgleichs bei Verteilnetzbetreibern. Dies beseitigt einerseits den Zeitverzug bei der Berücksichtigung von zukünftigen Investitionen, führt andererseits aber auch zu reduzierten ‚Erträgen bei den in der Vergangenheit getätigten Investitionen.
Auf dem Informationstag werden Vertreter von Bundesnetzagentur und Netzbetreibern die Änderungen der ARegV bewerten. Darüber hinaus stehen die Auswirkungen der ARegV-Novelle auf die Regulierungs- und Investitionsstrategie der Unternejhmen sowie die Konsequenzen für die Kostenpßrüfung im Fokus der Veranstaltung.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Programm unter LDEW-DOWNLOAD.