Mainz, 31. August 2018 – Zusätzliche Reinigungsstufen, Klärschlammverwertung, Energieeffizienz, Steuerrecht - der Branchentreff der Abwasserbranche am vergangenen Mittwoch machte eines sehr deutlich: die Liste an Herausforderungen, vor denen die hessischen und rheinland-pfälzischen Abwasserentsorger kurz- und mittelfristig stehen, ist lang und wird immer länger.
Einig waren sich die Experten in der Erkenntnis, dass dringend eine gesamtgesellschaftliche Debatte darüber erforderlich ist, was Kläranlagen in Deutschland leisten sollen und was nicht. „Wir müssen uns entscheiden: Wollen wir den Großenergieverbraucher Kläranlage im Sinne des Klimaschutzes effizienter und möglichst energieneutral bekommen oder wollen wir auch noch den letzten nachweisbaren Spurenstoff aus dem Abwasser entfernen? Beides zusammen geht nicht,“ bringt Horst Meierhofer, Geschäftsführer des LDEW Hessen/Rheinland-Pfalz, den Zielkonflikt auf den Punkt und nennt auch gleich die Präferenz der Branche: „Alles, was gar nicht erst ins Abwasser gelangt, muss hinterher auch nicht aufwendig entfernt werden. Die Möglichkeiten für Energieeinsparungen auf Kläranlagen stoßen dagegen früher oder später an technische Grenzen.“
Ein spannender Vortrag über das europaweite Projekt POWERSTEP, das die energie-positive Kläranlage zum Ziel hat, stand dann auch unter dem Vorbehalt, dass weitere energieintensive Aufbereitungsverfahren die Erreichung dieses Ziels unrealistischer machen.
Ebenfalls wenig förderlich für die energetischen Bemühungen der Abwasserbetriebe ist die EEG-Umlage, die auch bei Eigennutzung von Klärgas zur Stromerzeugung gezahlt werden muss. „Die Abschaffung dieser unsinnigen Regelung haben zu Recht mehrere Referenten gefordert. Dafür setzt sich auch der LDEW ein,“ erklärt Meierhofer.
Eröffnet wurde der 5. LDEW-Abwassertag von Umweltstaatssekretär Dr. Thomas Griese, der in seinem Grußwort u.a. auf das zweite Schwerpunktthema der Veranstaltung, die Zukunft der Klärschlammverwertung, einging: „Ziel der neuen Klärschlammverordnung ist, Phosphor als Düngemittel aus Klärschlamm zu recyceln. Für Kläranlagen bis 50.000 Einwohner sieht die Klärschlammverordnung ausdrücklich weiterhin die landwirtschaftliche Verwertung als Möglichkeit vor. Bei Einhaltung der hierfür geltenden Bedingungen ist das für die kleinen Kläranlagen mit einer geringen Schadstoffbelastung der beste Weg, Phosphor direkt für die landwirtschaftliche Düngung zu nutzen. Große Betriebe müssen Phosphor aus Klärschlamm hingegen durch geeignete thermische Verfahren, wie etwa die Mono-Verbrennung oder dezentrale thermische Behandlungsverfahren, zurückgewinnen. Ein Erfolg ist auch: Klärschlamm darf nicht mehr in Kohlekraftwerken mitverbrannt werden. Damit stoppen wir die Quersubventionierung der klimaschädlichen Kraftwerke und zeigen auf, dass der Kohleausstieg kommen muss und auch kommen wird.“