Aufbau der Stromtankstellen in Hessen kommt voran

Hessen unter den Flächenländern ganz vorne dabei / Besonders Schnellladepunkte nehmen rasant zu

Berlin/Mainz, 5. September 2016 – In Deutschland gibt es immer mehr Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Zur Jahreshälfte 2016 standen insgesamt 6.517 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung. Seit Ende 2015 sind damit über 600 neue Ladepunkte hinzugekommen, das entspricht einer Steigerung von mehr als 10 Prozent. Davon sind insgesamt 230 Schnellladepunkte, was einem Wachstum von über 50 Prozent in den vergangenen sechs Monaten entspricht. So lautet das Ergebnis einer aktuellen Erhebung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Nach Angaben des BDEW sind mittlerweile 974 Städte und Gemeinden mit mindestens einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt ausgestattet (Dezember 2015: 909). Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den insgesamt meisten Ladepunkten (1.335), Hessen landet auf Platz vier (622).

Auf den Straßen Deutschlands fahren aktuell knapp 60.000 Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb.

„Unter den deutschen Flächenländern liegt Hessen auf Platz zwei, was die Anzahl der Ladepunkte/Einwohner betrifft. Je 1 Mio. Einwohner gibt es hier 102 Ladepunkte, nur Baden-Württemberg hat mit 110 noch mehr“, so Horst Meierhofer, Geschäftsführer des Landesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz (LDEW).

Um diese Zahl in den kommenden Jahren weiter zu erhöhen, sind aber auch öffentliche Unterstützung und Förderung wichtig.

Deshalb erwähnt Meierhofer positiv, dass im Entwurf des Klimaschutzplans Hessen 2025 der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur viel Platz eingeräumt wird. 

Weitere Informationen & Definitionen

Ein Normalladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann.

Ein Schnellladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann.

Ein Ladepunkt gilt als öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.

 

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