Aufwertung der Gewässerrandstreifen wichtiger Schritt für den Gewässerschutz in Hessen

LDEW zur Landtagsdebatte um Änderungen des Hessischen Wassergetzes (HWG): Insgesamt sehr positive Novelle für den Gewässerschutz – weitere Schritte müssen aber folgen

Mainz, 14. Dezember 2017 – Die gestern von der hessischen Umweltministerin Priska Hinz im Landtag vorgestellten Änderungen des hessischen Wassergesetzes begrüßt der LDEW Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. ausdrücklich als wichtigen Schritt zur Verbesserung des Gewässerschutzes in Hessen.

Schadstoffeinträge aus diffusen Quellen dominieren inzwischen in nahezu allen Bereichen die Gesamtschadstoffeinträge in Gewässern und stellen somit ein erhebliches Problem für den Gewässerschutz in Hessen dar. „Die Erweiterung und Aufwertung der Gewässerrandstreifen durch weitere Verbote sind ein wichtiger Schritt, um diesen Entwicklungen endlich entgegenzutreten“, erklärt Horst Meierhofer, Geschäftsführer des LDEW.

Die hessische Wasserwirtschaft unterstützt auch das Anliegen der hessischen Umweltministerin, mit dieser HWG-Novelle die hervorgehobene Berücksichtigung der Belange von Land- und Forstwirtschaft bei der Bewirtschaftung von Gewässern zu streichen. „Das ist ja im Moment auch eine paradoxe Situation: Die Gewässer sind eigentlich zu schützen, aber gleichzeitig werden bei deren Bewirtschaftung die Belange der Hauptverschmutzer als besonders wichtig eingestuft“, zeigt sich Meierhofer erfreut über die Änderungspläne von Umweltministerin Hinz.

Aus Sicht der hessischen Wasserversorger sind aber weitere Schritte zur Verbesserung des Gewässerschutzes erforderlich. Dazu gehören z.B. die Einführung von Vorranggebieten für den Gewässerschutz in der Landesplanung und die verpflichtende Festsetzung und regelmäßige Aktualisierung von Wasserschutzgebieten.

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