BDEW-Veranstaltung am 25. August 2016 zur Ausschreibung nach EEG 2017 in Frankfurt am Main

Das EEG 2017 ist am 8. Juli 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am gleichen Tag beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Dementsprechend wird das Gesetz nun am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bereits kurz nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der BDEW seine Mitgliedsunternehmen durch seine Anwendungshilfe "EEG 2017: Überblick und erste Handlungshinweise" über wichtige Änderungen informiert, die die Unternehmen bereits vor dem 1. Januar 2017 zu beachten und ggf. umzusetzen haben. Hierzu gehört z.B. die Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungen, was Windenergieanlagen, Solarstromanlagen und Biomasseanlagen betrifft. Außerdem sind bestimmte Regelungen zur EEG-Umlagepflicht und die geänderten Vorgaben zur Messung, Bilanzierung und zum Wechsel bei der Direktvermarktung bereits frühzeitig zu berücksichtigen.

Der BDEW wird am 25. August 2016 in Frankfurt am Main ein Seminar durchführen, das sich tiefgründig mit den Ausschreibungsanforderungen des EEG 2017 befasst. Neben der Erläuterung des Ausschreibungsregimes wird über die Praxis bei den bisherigen Ausschreibungen berichtet sowie die Sicht der Bundesnetzagentur vorgestellt. Weitere Informationen können Sie dem Veranstaltungsflyer unter LDEW DOWNLOAD und unter folgendem Link entnehmen.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, Sie so schnell und so gut wie möglich auf das zum 1. Januar 2017 grundsätzlich bestehende Ausschreibungserfordernis für die EEG-Förderung hinzuweisen.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Christoph Weißenborn, Assessor jur., Fachgebietsleiter Rechtsfragen zu EEG, KWK-Gesetz und Stromkennzeichnung, Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft, BDEW Berlin, Telelfon 030 - 300 199-1514, [email protected]gerne zur Verfügung.

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