LDEW: Kommunalen Unternehmen droht massiver wirtschaftlicher Schaden

Mainz, 4. Juli 2016 - Keine Energiewende ohne Ausbau der Verteilnetze

Kommunale Unternehmen verantworten deutschlandweit ein Verteilnetz von 690.000 Kilometern. In diese Stromnetze werden 97 Prozent der erneuerbaren Energien eingespeist. Genau hier findet also die Energiewende statt. Die Verteilnetze müssen kurz- und mittelfristig mit erheblichen finanziellem Aufwand modernisiert, ausgebaut und digitalisiert werden. Damit die Integration von Sonnen- und Windenergie gelingt, braucht es wirtschaftlich gesunde Netzgesellschaften.

Der Bundesrat befasst sich in seiner nächsten Sitzung am 8. Juli 2016 mit der von der Bundesregierung beschlossenen Novelle der Anreizregulierungsverordnung. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfiehlt in seiner Beschlussvorlage, der Verordnung nur mit inhaltlichen Korrekturen zuzustimmen. So sollen die negativen Wirkungen auf bereits getätigte Investitionen durch eine verlängerte Übergangsregelung abgemildert werden. Weiterhin soll der Zeitraum zur Erreichung der vorgegebenen Effizienzziele weiterhin fünf Jahre betragen.

 „Die vorgeschlagenen Korrekturen sind Schritte in die richtige Richtung - aber die Änderungen sind längst nicht ausreichend. Den kommunalen Netzbetreibern drohen massive wirtschaftliche Schäden“, erklärte der hessische Vorsitzende des LDEW, Dr. Constantin H. Alsheimer. Sollten die Pläne umgesetzt werden, rechnen Experten mit einem Schaden in dreistelliger Millionenhöhe für die kommunalen Netzbetreiber in Deutschland.

Bisher haben die Netzbetreiber Erlöse für ihre Investitionen erst mit einer Verzögerung von bis zu sieben Jahren erhalten. Durch einen Sockeleffekt (einem verzögerten Ansatz von Kosteneffekten in den Erlösen) wurde dieser Zeitverzug in den Folgejahren nach und nach teilweise kompensiert. Die Netzbetreiber haben ihre Investitionen im Vertrauen auf diese Regelung getätigt. Nun aber will die Bundesregierung die Spielregeln nachträglich ändern. Der Sockeleffekt soll nach einer unangemessen kurzen Übergangsfrist entfallen.

Das Bundeskabinett hat am 1. Juni 2016 den Entwurf der Anreizregulierungsverordnung beschlossen. Diese soll eigentlich dazu führen, dass in den nächsten Jahren milliardenschwere Investitionen in die Verteilnetze ausgelöst werden können. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfehlt die Novelle dieses Ziel. Der rheinland-pfälzische Vorsitzende des LDEW, Josef Rönz, zeigt die Konsequenzen auf: „Bereits getätigte Investitionen würden entwertet. Die Netz-Investitionen der vergangenen Jahre könnten nicht refinanziert werden. Dadurch entstünde ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden für zahlreiche kommunale Unternehmen.“

Der LDEW fordert den Bundesrat daher auf, substanzielle Nachbesserungen an der Verordnung vorzunehmen. Dr. Alsheimer: „Das Ziel muss es sein, Anreize zu setzen, um schnell, effizient und wirtschaftlich vertretbar in die Modernisierung, den Neu- und Ausbau und in die Digitalisierung von Verteilnetzen zu investieren. Wir fordern deshalb, die zukünftige Kompensation für Investitionen zwischen 2007 und 2016 nicht zu beschneiden. Ansonsten entsteht nachträglich eine erhebliche Finanzierungslücke“, erklärt der LDEW-Landesvorsitzende.

Zudem ist die geplante Deckelung der Personalzusatzkosten nicht nachvollziehbar, da mit dieser Regelung gerade Kostenblöcke, die von den Unternehmen nicht beeinflussbar sind, von der Regulierungsbehörde nicht mehr anerkannt werden. Dies gilt insbesondere für die Auszahlung von Versorgungsansprüchen an Rentner, die gesetzlich geschützt und nicht beeinflussbar sind. Eine Deckelung würde bei vielen Unternehmen zu massiven Absenkungen der Netzerlöse und somit zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen führen. Damit würden Personalabbau und Investitionsstopps einhergehen, die den Zielen der Energiewende entgegenstehen.

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