Zum Agrargipfel: Rheinland-pfälzische Wasserwirtschaft fordert mehr Sachlichkeit

Mainz, 3. Februar 2020 – Die rheinland-pfälzische Wasserwirtschaft wünscht Landwirtschaftsminister Dr. Wissing beim heutigen rheinland-pfälzischen Agrargipfel Durchhaltevermögen und Standhaftigkeit. „Wir begrüßen ausdrücklich die Einigkeit der beiden rheinland-pfälzischen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt in der aktuellen Debatte und unterstützen sie jederzeit gerne bei ihren Bemühungen, den Austausch über die Düngeregeln auf Basis von Daten und Fakten zu führen“, betont Ronald Roepke, wasserpolitischer Sprecher des LDEW in Rheinland-Pfalz.

Angesichts der Verlautbarungen der Landwirtschaft im Vorfeld des Agrargipfels ruft der LDEW aber auch die Vertreter der Landwirtschaft zu Sachlichkeit in der Debatte auf. „Wir wünschen uns die Anerkennung wissenschaftlicher Erkenntnisse“, ergänzt Horst Meierhofer, Geschäftsführer des LDEW. „Am Messnetz kann noch so viel nachgebessert und optimiert werden, die Ergebnisse werden sich nicht grundlegend ändern.“

Das belegen die immer gleichen Erkenntnisse ganz unterschiedlicher Untersuchungen bundesweit:

  • Beitrag des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan EU-Wasserrahmenrichtlinie[1]:

Von den 117 Grundwasserkörpern (GWK) in Rheinland-Pfalz befinden sich derzeit insgesamt 42 GWK im „chemisch schlechten Zustand“. Diese Einstufung ist allein auf erhöhte Stickstoffeinträge aus diffusen Quellen zurückzuführen, im Wesentlichen als Folge der Düngemittelanwendung bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung. Das bedeutet, dass derzeit 23 % der Landesfläche bzw. 51 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen den „guten chemischen Zustand“ des Grundwassers nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verfehlen.

  • Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland Pfalz[2]:

Das meiste Nitrat im Grundwasser kommt ganz eindeutig aus der Landwirtschaft. Das belegt zum Beispiel das Umweltbundesamt in seinem Forschungsprojekt „Reaktive Stickstoffflüsse in Deutschland 2010-2014“. Demnach kommen 88 % des Nitrats im Grundwasser von Landwirtschaftsflächen. Kein Grundwasserkörper ist aufgrund einer anderen Quelle als der Landwirtschaft in einem schlechten Zustand.

  • Bundesumweltministerium[3]:

Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsstärkstes Bundesland in Deutschland hat die Frage, ob die Grundwasserkörper durch Siedlungseinflüsse maßgeblich beeinflusst werden, durch das Forschungszentrum Jülich untersuchen lassen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass punktuelle Belastungen aus undichten Kanälen auftreten, diese jedoch so punktuell sind, dass sie nicht maßgeblich für die Einstufung des Grundwasserkörpers in den schlechten Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie sind.

  • Bericht von DVGW, BDEW und VKU zur Nitratbelastung der Trinkwasserressourcen in Deutschland[4]:

Die Trinkwasserressourcen in Deutschland sind belastet. Die ersten Auswertungen der Vorfeldmessstellen zeigen, dass der Schwellenwert der Grundwasserverordnung von 50 mg/l an 21,5 % der Messstellen überschritten ist.

  • Erkenntnise der Wasserversorger[5]:

Nitrat wird auch bereits in Brunnen und Quellen, welche der Trinkwasserversorgung dienen, oberhalb des Grenzwertes von 50 mg/l gemessen – auch in Rheinland-Pfalz. Dies macht kostenintensive Gegenmaßnahmen erforderlich, um das an die Kunden abgegebene Trinkwasser sicher unterhalb des Grenzwertes zu halten.

Dazu kommt, dass es sich dabei um eine Ist-Aufnahme handelt, die die tatsächliche Situation nur unvollständig wiedergibt. „Die Böden fangen einen Teil der überschüssigen Nitrateinträge auf“, verweist Roepke auf eine DVGW-Studie zum Nitratabbauvermögen der Grundwasserleiter[6]. „Das Abbauvermögen ist aber endlich. Durch Jahrzehnte der Überdüngung sind diese Puffer vielerorts weitgehend und vor allem irreversibel aufgebraucht. Ab einem gewissen Punkt findet sich dann jedes überschüssige Nitrat direkt im Grundwasser wieder. Deswegen ist es für die langfristige Sicherung unserer Trinkwasserressourcen zwingend erforderlich, dass sowohl in den betroffenen roten Gebieten, insbesondere auf jeder Fläche in Wasserschutzgebieten, ab sofort maximal noch so viel gedüngt wird, wie nachweislich von den Pflanzen aufgenommen wird – ohne Ausnahmen, Verrechnungen oder sonstige Umgehungsversuche.“

 

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